Rückstände von Bioziden und Desinfektionsmitteln in Lebensmitteln

Seit Juni 2012 hört man von Verunreinigungen von Lebensmitteln durch Biozide und Desinfektionsmittel. Dabei sind bisher zwei Wege bekannt, wie es zu Rückständen kommt.


Zum einen sind von den Verunreinigungen vermeintliche Zierpflanzen betroffen, bei denen nicht bedacht wurde, dass ihre Bestandteile als Lebensmittel dienen.

Ein Beispiel: Sie kaufen Basilikum im Töpfchen, um das Gewürz frisch bei Bedarf ernten und in der Küche verwenden zu können. Solche Gewürze im Topf wurden wie andere Zierpflanzen mit einem Mittel behandelt, das der Verbesserung der Pflanzengesundheit dient und auch für Zierpflanzen zugelassen war, die mit Bio-Logo verkauft wurden. Ein Einsatz auf Gewürzpflanzen führte dazu, dass Pflanzenteile die Chemikalien aufnahmen, so dass sich die Gewürze nicht mehr als Lebensmittel eigneten.

Zum zweiten sind verschiedene Lebensmittelgruppen betroffen, bei deren Herstellung Desinfektionsmittel für Produktionsbereiche verwendet wurden, die durch die sich anschließende Reinigung nicht ausreichend entfernt wurden. Bei solchen Kontaminationen können verschiedene Dinge zusammenkommen:

  • Auswahl eines Desinfektionsmittel, das für den gedachten Zweck nicht optimal ist
  • Verwendung auf Oberflächen, die sich nicht so einfach reinigen lassen (Gummi beispielsweise hat durch seine Struktur die Möglichkeit, Flüssigkeiten auf- und später wieder abzugeben, was die Reinigung erheblich erschwert)
  • zu hohe Konzentration des verwendeten Mittels
  • nicht ausreichende Reinigung, mangelnde Fachkenntnis bei der anwendenden Reinigungskraft usw.

QAV

Bisher werden Verunreinigungen durch Mittel bekannt, die zu den sogenannten quarternären bzw. quartären Ammoniumverbindungen (QAV) gehören
(beide Ausdrücke werden verwendet und sind korrekt, »quarternär« ist der etwas ältere, »quartär« der neuere Begriff).

Als Rückstände wurden bisher gefunden:

  • Benzalkoniumchlorid (BAC): Ist eine Mischung verschiedener chemischer Verbindungen (BKC, ADBAC) (gesprochen: Benz/alkonium/chlorid)
  • Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) (gesprochen: Di/decyl/di/methyl/ammonium/chlorid)

Ein wichtiger Grund, warum die die Verunreinigungen entdeckt werden, ist, dass seit kurzem ein einfaches Verfahren zur Verfügung steht, QAV im Laboralltag zu analysieren, d. h. auch, sie zu finden.

Nun werden Daten erhoben, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammengetragen und gesetzlichen Grundlagen überarbeitet. Ein Pflanzenstärkungsmittel wurde bereits aus der Liste der zugelassenen Mittel gestrichen.

Einige Betriebe haben QAV seit langem als Desinfektionsmittel verboten. Die Gründe liegen zum einen in einigen Eigenschaften der QAV (stark anhaftend, schlecht abspülbar usw.), aber auch darin, dass einige Mikroorganismen Resistenzen gegen QAV entwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie beim BfR, z. B.

BfR: Benzalkoniumchlorid

BfR: DDAC