LMIV: Referenzmenge

Die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV legt in Anhang XIII Teil B die »Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen fest, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind (Erwachsene)«. Diese Referenzmengen sind die Grundlage, falls eine Nährwerttabelle nach LMIV um den prozentualen Anteil an diesen Referenzmengen ergänzt wird.

Bisher werden Nährwerttabellen häufig durch Spalten ergänzt, die sich rechts an die Grundtabelle anschließen. In diesen Spalten wird versucht, in Form einer Empfehlung Auskunft zu geben, welchen Beitrag 100 Gramm, 100 Milliliter oder eine Portion des Lebensmittels zum täglichen Bedarf leisten.

Diese Empfehlungen basieren auf den GDA der CIAA.

Schwierigkeiten der GDA

Über die Schwierigkeiten, die die GDA mit sich bringen, wurde von verschiedenen Institutionen ausführlich berichtet. Die Beiträge von DGE sowie AID sind Beispiele dafür.

  • Es wird generalisierend der Energiebedarf von 2000 kcal (Erwachsener) zugrunde gelegt, unabhängig von körperlicher Aktivität, Gewicht, Größe, Lebensalter, besonderen Lebensumstände wie Schwangerschaft etc.
  • Meist wird der Hinweis unterschlagen, dass es sich um die Richtlinie für eine Frau handelt.
  • Dass es sich je nach Nährstoff um Obergrenzen, Untergrenzen oder Mittelwerte handeln soll, wird nicht vermerkt.
  • u.v.m.

Dass alle Empfehlungen zur Nährstoffzufuhr auch eine politische Komponente haben (Vermeidung von Übergewicht, Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, gewünschte Änderung nationaler Gewohnheiten usw.), ist Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenfalls nicht bewusst.


Ab Dezember 2014 werden Lebensmittel, für die die Pflicht zur Nährwertangabe besteht oder die über eine freiwillige Nährwerttabelle verfügen, nach und nach umgestellt. Die Nährwerttabellen werden nicht mehr auf der europäischen Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie basieren, die in Deutschland durch die Nährwertkennzeichnungsverordnung  umgesetzt wurde, sondern auf der LMIV.

Was ändert sich bei den Referenzmengen?

Die Angabe des prozentualen Anteils an der Referenzmenge ist eine freiwillige Zusatzangabe. Wird sie gemacht, muss sie den Vorschriften der LMIV folgen.

  1. Die GDA heißen nun Referenzmenge. Die Nährwertangaben werden dann von dem Hinweis begleitet »Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ/2 000 kcal)«.
  2. Es gibt keine Referenzmenge für die Ballaststoffzufuhr.
  3. Es gibt eine leichte Abweichung zu den GDA, da die Referenzmenge für Kohlenhydrate von 270 auf 260 Gramm gesenkt wurde.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Umstellung von Verpackungen an die Fristen halten und die Umstellung nicht zu früh kommt.

LMIV – Termine