Die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV legt in Anhang XIII Teil B die »Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen fest, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind (Erwachsene)«. Diese Referenzmengen sind die Grundlage, falls eine Nährwerttabelle nach LMIV um den prozentualen Anteil an diesen Referenzmengen ergänzt wird.
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LMIV: Termine
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13:00 UhrDie LebensmittelInformationsverordnung LMIV, veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 22. November 2011, trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Bis wann kann ich Lebensmittel, die nach (alter) LMKV etikettiert sind, verkaufen?
Lebensmittelinformationsverordnung: Gliederung
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12:00 UhrDie EU-Verordnung 1169/2011, Lebensmittelinformationsverordnung genannt, wird demnächst EU-weit die Regelungen u. a. zur Etikettierung von Lebensmitteln vorgeben.