Farbstoffe mit Hinweis und Einschränkungen

Bestimmte Farbstoffe fallen seit Juli 2010 unter eine Sonderregelung. Werden sie in einem Lebensmittel eingesetzt, ist ein Zusatz erforderlich: »Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen«.

Bei den Azo-Farbstoffen

  • Tartrazin
  • Chinolingelb
  • Gelborange S
  • Azorubin (Carmoisin)
  • Cochenillerot A (Ponceau 4R)
  • Allurarot AC

ist der Zusatz »Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen«  in die Deklaration aufzunehmen. Bei der Kennzeichnung auf Fleischerzeugnissen (Stempel o.ä.) und gefärbten Eierschalen ist der Hinweis nicht nötig.


Die Gruppe der Azo-Farbstoffe ist sehr groß. Ihnen gemeinsam ist chemisch gesehen die Azoverbindung, d. i. eine Doppelbindung zwischen zwei Stickstoffatomen. Azo-Farbstoffe haben gute Färbeeigenschaften; sie ergeben kräftige Farben, die stabil sind und durch Licht nicht verändert werden. Innerhalb der Farbstoffgruppe gibt es Untergruppen, die wiederum bestimmte Eigenschaften aufweisen, die Vertreter anderer Untergruppen nicht haben.


Nicht jeder Vertreter der Azo-Farbstoffe ist für den Einsatz im nahen Umfeld des Menschen geeignet. Mit „nahem Umfeld“ ist das Vorhandensein beispielsweise in Kosmetika, Textilien, Leder, Küchengeräten, Spielsachen und Lebensmitteln gemeint. Allerdings kann man nicht verallgemeinern, dass Azo-Farbstoffe immer ungeeignet sind, weil einige Farbstoffe sich als gesundheitsschädlich erwiesen haben. Deshalb wird die Eignung vor dem Einsatz geprüft.


Für die Lebensmittelproduktion wurden nach einer Prüfung sechs Vertreter der Azo-Farbstoffe als geeignet anerkannt und zugelassen. Die nachträgliche Änderung der Einstufung für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Kinder), die der Warnhinweis darstellt, ist deshalb umstritten.

Nachdem klar wurde, dass trotz der Proteste der Lebensmittelindustrie die Verpflichtung zum Warnhinweis Rechtskraft erhalten würde, wurde mit Nachdruck nach Alternativen gesucht und in vielen Fällen die Rezeptur geändert. Sichtbar wurde das für Verbraucher, weil sich das Erscheinungsbild einiger Lebensmittel änderte. Die alternativ genutzen Farbstoffe weisen ein abweichendes Farbprofil auf, sind weniger intensiv; manche Farbtöne lassen sich nicht erzeugen.


Eine weitere Diskussion entstand zu den Aufnahmemengen von Gelborange S, Chinolingelb und Cochenillerot A bei Kindern der Altersgruppe bis zehn Jahre und anderen Farbstoffen . Die EFSA wurde mit der Prüfung beauftragt. Die Resultate der Überprüfung sind im November 2011 in die EU-Verordnung 1129/2011 aufgenommen worden.

Azo-Farbstoffe sind demzufolge nicht mehr für eine breite Palette von Lebensmitteln möglich. Insbesondere ist der Einsatz in süßen Lebensmitteln eingeschränkt worden. Teilweise gibt es neue Mengenbeschränkungen. Automatisch sinken somit  vor allem für Kinder nun die Aufnahmemengen an bestimmten Farbstoffen, u. a. Azo-Farbstoffen.

Lebensmittel, die vor dem 1. Juni 2013 in Verkehr gebracht werden, dürfen bis zum Ablauf von MHD oder Verbrauchsdatum verkauft werden.