Bestimmte Farbstoffe fallen seit Juli 2010 unter eine Sonderregelung. Werden sie in einem Lebensmittel eingesetzt, ist ein Zusatz erforderlich »Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen«.
Bestimmte Farbstoffe fallen seit Juli 2010 unter eine Sonderregelung. Werden sie in einem Lebensmittel eingesetzt, ist ein Zusatz erforderlich »Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen«.