Archiv für das Schlagwort Lebensmittelinformationsverordnung

Die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV legt in Anhang XIII Teil B die »Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen fest, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind (Erwachsene)«. Diese Referenzmengen sind die Grundlage, falls eine Nährwerttabelle nach LMIV um den prozentualen Anteil an diesen Referenzmengen ergänzt wird.

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Für die Etikettierung von Hackfleisch bzw. Faschiertes gilt der Termin 1. Januar 2014 für die Umsetzung bestimmter neuer Regelungen nach LMIV. Sie betreffen die Kennzeichnung zum Gehalt an Fett und zum Verhältnis von Kollagen zu Fleischeiweiß.

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Die LebensmittelInformationsverordnung LMIV, veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 22. November 2011, trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Bis wann kann ich Lebensmittel, die nach (alter) LMKV etikettiert sind, verkaufen?

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