Bereiche-Archiv: Lebensmittel

Lose Ware wird in der LMIV als nicht vorverpackte Lebensmittel bezeichnet. Dies ist Ware, die nicht unter die Definition von vorverpackten Lebensmittel fällt.

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Die LebensmittelInformationsverordnung LMIV, veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 22. November 2011, trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Bis wann kann ich Lebensmittel, die nach (alter) LMKV etikettiert sind, verkaufen?

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Wird ein Käselaib direkt beim Verlassen des Werkes mit dem Fettgehalt ausgezeichnet, also mit dem Fett absolut, so wäre diese Angabe beim reifenden Käse schnell nicht mehr richtig. Aus diesem Grund wird das Fett absolut nicht auf 100 g Käse, sondern auf 100 g Trockenmasse des Käses bezogen.

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